Krankschreibung ab dem ersten Tag? Was Hausärzte aus dem Bodenseekreis dazu sagen
Das wird seit Tagen kontrovers diskutiert: Die Bundesregierung will vorschreiben, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab dem ersten Tag einer Erkrankung ausgestellt werden muss. Bisher reicht es, wenn das ärztliche Attest ab dem vierten Krankheitstag vorgelegt wird. Ärzte dürfen bislang also rückwirkend bis zu drei Tagen krankschreiben. Das soll es nach dem Willen der Koalition jedoch nur noch ausnahmsweise und nach gewissenhafter Prüfung geben.
Abschaffen will die Regierungskoalition auch die telefonische Krankschreibung. Das ist seit Ende 2023 möglich. Vorbild war eine Sonderregelung aus der Zeit der Corona-Pandemie, um Ansteckungen zu vermeiden. Damit müssen Arbeitnehmer also künftig zwingend in die Praxis, um sich das Attest ausstellen zu lassen.
Telefonische Krankmeldung „äußerst sinnvoll“
Der Immenstaader Hausärztin Sigrid Birrenbach gefällt die geplante Neuregelung nicht. Sie hält die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung für „äußerst sinnvoll“. Erstens sei die an bestimmte Auflagen geknüpft, sie darf beispielsweise nur für persönlich bekannte Patienten bei bestimmten ansteckenden Krankheiten ausgestellt werden. Zweitens entlaste das die Hausarztpraxen enorm. „Meine Mitarbeiterinnen und ich selbst erkranken seltener,........
