Wertvolle Orientierungshilfe für alle Mieter und Vermieter
Einige Tage gilt er noch, der Mietspiegel aus dem Jahr 2024. Doch den neuen, im August in Kraft tretenden qualifizierten Mietspiegel für Markdorf, den hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung bereits beschlossen. Die Gültigkeit des neuen Mietspiegels beschränkt sich auf den nicht preisgebundenen Wohnraum. Wohnungen mit Mietpreisbindung, die zum Teil mit staatlichen Fördermitteln erstellten Sozialwohnungen etwa, fallen ebenso aus dem Raster wie überwiegend möbliert vermietete Wohnungen, Einzelzimmer oder gewerblicher Wohnraum.
Orientierung und Hilfe zur Konfliktvermeidung
Wie Bürgermeister Georg Riedmann in seinem Vorwort zum Mietspiegel 2026 erläuterte, dient das Werk als „eine Orientierungshilfe für die Festlegung und Begründung von Wohnungsmieten im Markdorf“. Bei der Neuauflage handelt es sich zwar um einen qualifizierten – nach wissenschaftlichen Prinzipien erstellten – Mietspiegel. Doch liegt ihm kein aufwendiges Erhebungsverfahren zugrunde. Umfassende Datenerhebungen sind nur alle vier Jahre durchzuführen – so wie zuletzt 2024. Damals wurden per Zufall 3357 ausgewählte Haushalte angeschrieben, um mietspiegelrelevante Informationen einzuholen. Notwendig wird dieses umfangreiche Verfahren erst wieder 2028.........
