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23-Jähriger gesteht Molotow-Angriffe in Leibertingen

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30.03.2026

Am Landgericht Hechingen hat unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten des Landgerichts Volker Schwarz am Montag der Prozess gegen einen 23-Jährigen begonnen. Er muss sich wegen mehrerer Brandanschläge in Leibertingen verantworten; unter anderem wird ihm dabei versuchter Mord vorgeworfen.

Angeklagter gesteht am ersten Verhandlungstag

Der Angeklagte hat Medienberichten zufolge bereits zum Auftakt der Verhandlung eingeräumt, im Oktober 2025 mehrere Molotowcocktails gezündet zu haben. Die Generalstaatsanwaltschaft geht von einer politisch motivierten Tat aus.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, in der Nacht vom 22. auf den 23. Oktober 2025 in Leibertingen mit einem selbst gebauten Molotow-Cocktail zunächst ein fremdes Fahrzeug in Brand gesetzt zu haben. Das Fahrzeug brannte vollständig aus, ein Übergreifen der Flammen auf das angrenzende Wohnhaus konnte die Feuerwehr verhindern.

Tod schlafender Bewohner in Kauf genommen

Die Anklage geht weiter davon aus, dass er anschließend versuchte, durch den gezielten Wurf eines Molotow-Cocktails auf ein Erdgeschossfenster ein Wohnhaus in Brand zu setzen. Dabei soll er auch den Tod der schlafenden sechs Bewohner – darunter ein Kind – billigend in Kauf genommen haben. Der Molotow-Cocktail prallte jedoch an einem Fenster ab und konnte rasch gelöscht werden.

Im weiteren Verlauf soll der Angeklagte aus größerer Entfernung einen weiteren Molotow-Cocktail in Richtung einer alarmierten Streifenwagenbesatzung der Polizei und von zwei Feuerwehrmännern geworfen haben, wobei er zumindest erhebliche Verletzungen dieser Personen in Kauf genommen haben soll.

An den beschädigten Fahrzeugen und dem Wohnhaus soll er verschiedene Schriftzüge, beispielsweise „FCK NZS“ und „AFA 161 Area“, angebracht haben.

Zur Tatzeit unter Drogeneinfluss gestanden

Der Angeklagte ließ über seinen Verteidiger eine Erklärung verlesen, in der er seine Taten einräumte und Reue zeigte. Er schäme sich und bitte um Entschuldigung – auch bei seiner Familie. Er gab laut Medienberichten an, zur Tatzeit unter Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden zu haben. Demnach konsumiert er seit seiner Jugend verschiedene Rauschmittel.

Als Auslöser nannte er unter anderem politische Aufkleber an einem Fahrzeug in der Nachbarschaft, die er als Provokation empfunden habe. Zudem habe ihn auch eine persönliche Komponente beeinflusst: Seine Mutter, eine ehemalige Bürgermeisterin, sei Medienberichte zufolge in der Vergangenheit Anfeindungen ausgesetzt gewesen.

Das Staatsschutzzentrum bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart geht von einem Einzeltäter aus, der sich selbst der linken Szene zugeordnet habe. An Tatorten soll der Mann Parolen wie „FCK NZS“ und „AFA 161 Area“ hinterlassen haben. Nach eigenen Angaben ist er Mitglied der Partei Die Linke, politisch jedoch nicht aktiv.

Zeugen aus den Reihen von Polizei und Feuerwehr schilderten den Vorfall als außergewöhnlich. Eine Polizistin berichtete, dass sie bis heute unter den Folgen des Einsatzes leide und derzeit keinen Nachtdienst mehr verrichten könne. Auch die betroffenen Familien gaben an, den Angeklagten zuvor nicht gekannt zu haben.

Für das Verfahren sind insgesamt vier Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird am 14. April erwartet.

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