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Kartellamt schränkt Amazons Preisvorgaben ein - Geldzahlung

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05.02.2026

In seinem Dauerclinch mit amerikanischen Online-Riesen verschärft das Bundeskartellamt seine Gangart gegen Amazon. Erstmals verpflichteten Deutschlands oberste Wettbewerbshüter den Internet-Händler Amazon zu einer Geldzahlung, außerdem muss er seine Geschäftspraxis ändern. Das Kartellamt wertete Preisvorgaben, die Amazon anderen Firmen auf seinem «Marktplatz» macht, als rechtswidrig. Rund 59 Millionen Euro soll Amazon wegen des unrechtmäßigen wirtschaftlichen Vorteils zahlen.

Es ist die erste finanzielle Maßnahme des Kartellamts gegen Amazon, die sich auf eine wegweisende Gesetzesänderung von 2023 stützt. Amazon kündigte an, Rechtsmittel einzulegen - damit käme der Sachverhalt direkt vor den Bundesgerichtshof.

Amazon verkauft nicht nur selbst Ware, sondern hat seine Webseite über den «Marktplatz» auch Drittanbietern geöffnet. Die verkaufen etwa Sportschuhe, Elektronik oder Klamotten. Vom gesamten deutschen Online-Handel entfallen nach Angaben des Kartellamts 60 Prozent auf Amazon, davon wiederum 60 Prozent auf den Marktplatz und 40 Prozent auf Amazons Eigenverkauf. Die Zahlen verdeutlichen Amazons schier übergroße Marktmacht.

In dem im vergangenen Jahr eingeleiteten Verfahren nahmen sich Deutschlands Wettbewerbshüter eine bestimmte Facette des Marktplatzes vor, und zwar den sogenannten Preis-Kontrollmechanismus. Fällt der Preis von........

© Südkurier