Verhinderungspflege 2027: Wird die Leistung ersetzt? Das ist geplant
Die Pflegereform 2027 soll die Pflegeversicherung und ihr Leistungssystem in vielen Punkten komplett neu denken. Das betrifft unter anderem die Verhinderungspflege. Bislang handelt es sich dabei um eine eigenständige Leistung – für den Fall, dass eine Ersatzpflege nötig wird, wenn die eigentliche Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen ausfällt, erklärt das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Zum 1. Juli 2025 wurde im Rahmen der Pflegereform 2023 mit dem sogenannten Entlastungsbudget ein gemeinsamer Jahresbetrag für die Finanzierung der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege eingeführt. Damit stehen für beide Leistungen aktuell bis zu 3539 Euro pro Jahr zur Verfügung.
Jetzt steht bereits die nächste Änderung an. Sollte das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) in der Form des Referentenentwurfs, der im Juni 2026 vorgestellt wurde, beschlossen werden, wird es die Verhinderungspflege in ihrer aktuellen Form ab Januar 2027 nicht mehr geben. Und das bisherige Entlastungsbudget wird nach nur eineinhalb Jahren wieder abgeschafft. Was ist genau geplant?
Verhinderungspflege 2027: Wird die Leistung abgeschafft?
Direkt abgeschafft werden soll die Verhinderungspflege laut dem PNOG-Entwurf nicht. Vielmehr sollen ihre Bestandteile in andere Leistungen und Budgets integriert werden. Was bedeutet das genau? Und was würde sich ab 1. Januar 2027 ändern?
Ein Grundgedanke der Pflegereform ist laut dem BMG die Zusammenlegung von Leistungen in der häuslichen Pflege. Das soll Bürokratie abbauen und Flexibilität für Angehörige und Pflegebedürftige schaffen. Insgesamt sollen dem Referentenentwurf zufolge vier neue Leistungsbudgets eingeführt werden. Die........
