Pflegegeld-Auszahlung für April 2026: Wann wird das Geld überwiesen?
Viele pflegebedürftige Menschen werden zu Hause von ihren Verwandten, Freunden oder anderen ehrenamtlichen Helfern gepflegt. Laut dem Statistischen Bundesamt betrifft das 54,5 Prozent der knapp 5,7 Millionen Personen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, die alleine von Angehörigen versorgt werden. Wer sich für diese Form der Pflege entscheidet, wird laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) von der Pflegeversicherung durch das sogenannte Pflegegeld unterstützt.
Die Leistung steht Personen ab Pflegegrad 2 zu, die die häusliche Pflege selbstständig – in der Regel durch die Unterstützung von Angehörigen – sicherstellen. Über die Verwendung des Pflegegeldes können Pflegebedürftige frei entscheiden. Laut dem BMG wird die Leistung jedoch häufig als Anerkennung an die Pflegeperson weitergegeben. Ausgezahlt wird sie jeden Monat nach einem bestimmten Muster. Wann wird das Pflegegeld für April 2026 überwiesen?
Pflegegeld im April 2026: Wann ist die Auszahlung?
Die gesetzliche Pflegeversicherung überweist das Pflegegeld laut dem Pflegeportal pflege.de in der Regel am ersten Werktag eines Monats für diesen Monat. Es wird also im Voraus ausgezahlt. Da das Pflegegeld aber auf ein Bankkonto überwiesen wird, müssen bei der Auszahlung auch die sogenannten Bankarbeitstage berücksichtigt werden. Diese gelten von Montag bis Freitag – Samstage, Sonntage sowie gesetzliche Feiertage fallen laut der Sparkasse nicht unter den Begriff.
Das Pflegegeld für April 2026 wird demnach zu Monatsbeginn überwiesen. Der Erste des Monats fällt in diesem Jahr auf einen Mittwoch und nicht auf einen Feiertag. Das Pflegegeld wird also spätestens am Mittwoch, 1. April 2026, ausgezahlt. Diese Regelung ist allerdings nicht verbindlich. Der genaue Tag der Auszahlung kann von Pflegekasse zu Pflegekasse variieren. Oft ist das Geld schon früher auf dem Konto berechtigter Personen verfügbar. So schreibt etwa die AOK, dass das Pflegegeld „entweder am letzten Werktag des Monats für den folgenden Monat oder am ersten Werktag des aktuellen Monats“ ausgezahlt wird. Für das April-Pflegegeld wäre also auch eine Zahlung am Dienstag, 31. März 2026, denkbar.
Wer privat kranken- und damit auch pflegeversichert ist, muss sich bei der Pflegegeld-Auszahlung laut pflege.de aber etwas länger gedulden. Private Pflege-Pflichtversicherungen würden die Leistung nämlich erst zu Beginn des Folgemonats auszahlen. Anfang April wird in diesem Fall also das Pflegegeld für März ausgezahlt. Das Geld für April kommt erst am Montag, 4. Mai 2026. Denn der 1. Mai ist in ganz Deutschland ein gesetzlicher Feiertag.
Spätere Auszahlung mit der Kombinationsleistung: Wann wird das Pflegegeld überwiesen?
Dem Statistischen Bundesamt zufolge werden etwa 19,3 Prozent der Pflegebedürftigen von Angehörigen zusammen mit einem ambulanten Pflegedienst versorgt. Laut dem BMG können diese Pflegebedürftigen dann sowohl Pflegegeld als auch ambulante Pflegesachleistungen beziehen. Gesprochen wird von der Kombinationsleistung.
In Kombination werden die beiden Leistungen beide nicht in voller Höhe ausgezahlt. Das Pflegegeld vermindert sich anteilig im Verhältnis zum Wert der in Anspruch genommenen Pflegesachleistung. Heißt: Wenn in einem Monat 60 Prozent der Pflegesachleistung genutzt wurden, wird nur ein 40-prozentiges Pflegegeld ausgezahlt.
Das wirkt sich auch auf den Auszahlungstermin des Pflegegeldes aus. Die genaue Höhe der Leistung in einem Monat kann nämlich erst berechnet werden, wenn die Leistung des ambulanten Pflegedienstes bereits abgerechnet wurde. In Kombination wird das Pflegegeld also erst deutlich später ausgezahlt als sonst und folgt damit einem anderen Rhythmus.
Pflegegeld 2026: Wie viel Geld bekommen Pflegebedürftige?
Wie hoch das Pflegegeld ist, hängt laut dem BMG vom Pflegegrad ab. Je höher dieser ist, desto mehr Geld steht Pflegebedürftigen zu. Zuletzt wurde das Pflegegeld im vergangenen Jahr erhöht. Eine weitere Anpassung steht 2028 an. So hoch ist die Leistung laut dem BMG aktuell:
Pflegegrad 1: kein Anspruch
Pflegegrad 2: 347 Euro
Pflegegrad 3: 599 Euro
Pflegegrad 4: 800 Euro
Pflegegrad 5: 990 Euro
Neben der Kombinationsleistung kann es noch einen weiteren Grund geben, warum das Pflegegeld nicht in der vollen Höhe überwiesen wird. Pflegegeld kann nämlich nicht rückwirkend beantragt oder gezahlt werden. Gerechnet wird also erst ab dem Tag des Antrags – wer die Leistung zur Monatsmitte beantragt, erhält für diesen Monat auch nur ein hälftiges Pflegegeld. Bei der Auszahlung kann es deshalb im ersten Pflegegeld-Monat zu Abweichungen bei der Leistungshöhe kommen. Die erste Auszahlung findet frühestens im Monat nach der Antragstellung statt. Die Beträge für den Antragsmonat und den Folgemonat werden dann gemeinsam überwiesen.
Übrigens: Wer Pflegegeld bekommt, muss laut dem BMG regelmäßige Pflegeberatungen wahrnehmen, die die Qualität der Pflege sichern sollen. Wer diese Termine verpasst, riskiert Sanktionen. Das Pflegegeld kann gekürzt oder ganz gestrichen werden.
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