Mit Hund, Katze oder Kaninchen fliegen: Diese Regeln gelten am Flughafen Zürich
Haustiere dürfen auf vielen Flügen mitreisen – allerdings nicht ohne Vorbereitung. Neben den Vorgaben der Fluggesellschaften spielen auch Impfungen, Reisedokumente und die Einreisebestimmungen des Ziellandes eine wichtige Rolle. Wer ab Zürich fliegt, sollte diese Regeln kennen.
Welche Tiere dürfen ab Flughafen Zürich mitreisen?
Neben Hunden und Katzen erlauben einige Fluggesellschaften auch die Mitnahme von Vögeln, Hamstern, Kaninchen oder anderen Kleintieren. Ob ein Tier in der Passagierkabine oder im klimatisierten Frachtraum reist, hängt unter anderem von seiner Art, seinem Gewicht sowie den Bestimmungen der jeweiligen Airline ab.Für alle Tiere gelten bestimmte Voraussetzungen: Dazu zählen je nach Tierart unter anderem eine Kennzeichnung per Mikrochip, die erforderlichen Impfungen sowie die vorgeschriebenen Reisedokumente. Darüber hinaus müssen Reisende die Einreisebestimmungen ihres Ziellandes beachten und ihr Tier in den meisten Fällen vorab bei der Fluggesellschaft anmelden.
Mit Hund oder Katze ab Flughafen Zürich fliegen: Diese Regeln gelten
Transportbedingungen: Wer mit einem Hund oder einer Katze ab Flughafen Zürich verreisen möchte, sollte die geltenden Transportbedingungen frühzeitig prüfen.
Je nach Fluggesellschaft: Grundsätzlich gelten für beide Haustierarten ähnliche Voraussetzungen, die konkreten Regelungen unterscheiden sich jedoch je nach Fluggesellschaft.
Kabine oder Frachtraum: Kleine Hunde und Katzen dürfen bei vielen Airlines in der Passagierkabine mitfliegen. Voraussetzung ist in der Regel, dass das Gesamtgewicht von Tier und Transportbehälter die von der Fluggesellschaft festgelegte Obergrenze nicht überschreitet (bei Swiss liegt diese Grenze beispielsweise bei 8 Kilogramm inklusive Transporttasche). Schwerere Tiere werden im klimatisierten Frachtraum transportiert.
Transportbehälter: Für die Reise ist ein geeigneter Transportbehälter erforderlich. Dieser muss ausbruchsicher, ausreichend belüftet sowie wasserdicht beziehungsweise auslaufsicher sein. Das Tier muss darin stehen, sich hinlegen und drehen können.
Reisedokumente: Unabhängig von der Airline benötigen Hunde und Katzen die vorgeschriebenen Reisedokumente. Dazu gehören ein korrekt ausgefüllter Heimtierausweis, eine eindeutige Kennzeichnung per Mikrochip sowie eine gültige Tollwutimpfung. Der Mikrochip muss vor der Tollwutimpfung gesetzt worden sein.
Anmeldung: Wichtig ist zudem die rechtzeitige Anmeldung des Tieres bei der Fluggesellschaft.
Anzahl der Tiere: Die Anzahl der Haustiere, die pro Flug transportiert werden dürfen, ist begrenzt. Bei Swiss können Passagiere bis zu zwei Tiere mitnehmen, sofern die jeweiligen Beförderungsbedingungen erfüllt sind.
Besondere Vorschriften für bestimmte Hunde- und Katzenrassen
Besondere Vorschriften gelten häufig für bestimmte Hunderassen: Sogenannte Listen- oder Kampfhunde werden von einigen Airlines nur eingeschränkt oder gar nicht befördert. Auch kurznasige Hunde- und Katzenrassen wie Möpse, Bulldoggen oder Perserkatzen unterliegen oft zusätzlichen Bestimmungen. Aufgrund erhöhter gesundheitlicher Risiken während des Fluges........
