„Das ist keine architektonische Meisterleistung“: Räte stimmen gegen Mini-Haus
In der Mühlematt im Todtmooser Ortsteil Au darf kein sogenanntes Tiny House gebaut werden. Nach reger Diskussion lehnte der Gemeinderat eine entsprechende Bauvoranfrage bei einer Enthaltung ab. Der Knackpunkt: Nach Meinung etlicher Räte und der Verwaltung fügt sich das Haus aufgrund seiner Größe nicht in die Umgebungsbebauung ein.
Kritik am kleinen Haus
Auch das geplante Flachdach fand nicht die Zustimmung der Räte. Jörg Zimmermann sagte: „Das ist keine architektonische Meisterleistung“. Frank Mutter merkte an: „Das Objekt passt eher auf einen Wohnmobilstellplatz“. Dirk Haselwander räumte ein, dass sich das Wohnverhalten verändert habe, das Bauvorhaben in der vorliegenden Form fände er aber nicht gut.
Ratsmitglied Tassilo Schneider zeigte sich über die nach seinen Worten vehemente Ablehnung durch die Ratskollegen verwundert. Er argumentierte, dass sich das Bauvorhaben abseits befinde. Wie Hauptamtsleiterin Veronika Hummel erklärte, sei aufgrund des geltenden „Bau-Turbo“ die Errichtung eines solchen Gebäudes nach Zustimmung durch den Gemeinderat dennoch möglich, auch wenn es vom Bauplanungsrecht abweicht.
Begründung des Bauherrn für das Vorhaben
Der Bauherr wurde seitens des Landratsamtes dazu aufgefordert, einen formellen Antrag mit der Begründung für die Abweichung vom Bauplanungsrecht einzureichen. Diese lautet wie folgt: Die Immobilie sei ein zukunftsorientiertes Projekt, welches den modernen Bedürfnissen einer Kleinfamilie oder Single gerecht wird. Der Bau integriere sich durch die Schlichtheit der Architektur und den natürlichen Materialien sehr gut in die Umgebung und sei keine Konkurrenz zu den vorhandenen, teils alten und großen Gebäuden.
Die Architektur sei bedürfnisorientiert, treffe den Zeitgeist und sei in vielen Belangen nachhaltig. Das Landratsamt teilte mit, dass bei der Entscheidung der Blick auf künftige Fälle bedacht werden sollte (Gleichbehandlungsgebot). Veronika Hummel sagte, dass durch das Vorhaben in dem kleinen Bereich kein Präzedenzfall für das gesamte Gemeindegebiet entstehe.
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