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Schleuser-Affäre und Suspendierung: Die Sehnsucht nach der nächsten Klatsche?

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20.03.2026

Mein Blick auf die Woche in Solingen: Schleuser-Affäre und Suspendierung - Die Sehnsucht nach der nächsten Klatsche?

Schleuser-Affäre und Suspendierung: Die Sehnsucht nach der nächsten Klatsche?

Das Gerichtsurteil, gegen das die Bezirksregierung im Fall Jan Welzel vorgeht, ist öffentlich. Eine erfreuliche Ausnahme, kommentiert Björn Boch. Wenn Informationen ausbleiben, kann auch kein Vertrauen in Staat und Behörden gesichert werden.

Liebe Leserinnen und Leser,

nehmen wir an, jemand verpasst Ihnen eine Ohrfeige. Was tun Sie? Ihre intuitive Reaktion wird vermutlich darauf abzielen, sich nicht gleich die nächste einzufangen.

Bei der Bezirksregierung in Düsseldorf gehen sie offenbar anders vor.

Die aufgehobene Suspendierung des Beigeordneten Jan Welzel (CDU) durch das Verwaltungsgericht hatte unser Kolumnist vorige Woche an dieser Stelle als „juristische Ohrfeige“ für eben diese Bezirksregierung bezeichnet. Welzels Anwältin hatte von einer „Klatsche“ gesprochen. Nun scheint die Behörde drauf und dran zu sein, sich die nächste einfangen zu wollen.

Vier Wochen Zeit, das Gericht zu überzeugen

Denn wie sie am Donnerstag bestätigt hat, hat sie Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung eingelegt. Die Bezirksregierung hat jetzt vier Wochen Zeit, diesen Schritt zu begründen. Und die nächsthöhere Instanz davon zu überzeugen, dass sie eben doch eine nachvollziehbare Beweiswürdigung geliefert hat. Und nicht etwa Dienstvergehen „ohne hinreichende Erläuterung“ behauptet und „häufig inhaltlich nicht nachvollziehbar“ argumentiert hat. So urteilte das Verwaltungsgericht über die vorläufige Suspendierung und kassierte sie ein.

Dieses Urteil immerhin ist öffentlich. Eine erfreuliche Ausnahme in der Schleuser-Affäre.

Schleuser-Affäre: Öffentlichkeit tappt im Dunkeln

Denn an vielen Stellen tappt die Öffentlichkeit weiter im Dunkeln. Die Bezirksregierung teilte mehrfach mit, zu Einzelheiten laufender Verfahren keine Stellung zu nehmen. Da mögen ihr rechtlich die Hände gebunden sein. Aber dann muss das Recht geändert werden!

Schließlich ist das Disziplinarverfahren dazu gedacht, „Vertrauen in Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit und Pflichtenbindung des Beamtentums zu sichern“. Was scheitern muss, wenn außer ein paar Eingeweihten niemand versteht, was vor sich geht.

Unklar, warum die Behörde tut, was sie tut

So bleibt etwa völlig unklar, warum die Behörde überhaupt gegen Jan Welzel disziplinarrechtlich vorgeht, statt einfach das Strafverfahren abzuwarten.

Ja, Straf- und Disziplinarrecht sind zwei verschiedene Dinge, die unabhängig voneinander laufen. Eine strafrechtliche Verurteilung und ein Freispruch im „Diszi“ schließen sich nicht zwingend aus, umgekehrt ist es genauso.

Allerdings stützt sich die Bezirksregierung, wie sie selbst vor Gericht argumentiert, auch auf Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft (die wiederum die Öffentlichkeit nicht kennt). Und das Disziplinargesetz NRW hat sogar einen eigenen Paragrafen, der sich dem „Verhältnis zum Strafverfahren“ widmet.

Wo liegen die Unterschiede zwischen Welzel und Kurzbach?

Hier wird es besonders interessant: Auf genau diesen Paragrafen stützt sich die Bezirksregierung bei ihrer Antwort auf die Frage, warum das Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Oberbürgermeister Tim Kurzbach (SPD) ausgesetzt ist. Die Entscheidung ist also genau gegensätzlich zu der im Verfahren gegen Jan Welzel. Man wüsste gerne, warum.

Sinngemäß heißt es im Gesetz: Für die Pausentaste im Disziplinarischen braucht es nur ein anderes Verfahren, dessen Ergebnis „für die Entscheidung im Disziplinarverfahren von wesentlicher Bedeutung ist“. Auch wenn noch keine Anklage erhoben ist: Ein Strafverfahren ist genau das.

Viel Zeit und Ressourcen investiert

Und es wird noch besser: Sobald nämlich Anklage erhoben ist, hätte die Bezirksregierung das Disziplinarverfahren wahrscheinlich sogar aussetzen müssen. Auf jeden Fall aber können. Stattdessen hat man viel Zeit und Ressourcen investiert, um es voranzutreiben. Zur Belohnung gab es die erste Ohrfeige.

Klar ist: Der Sieg in erster Instanz im Disziplinarverfahren bedeutet nicht, dass Welzel unschuldig ist. So wenig, wie der Beschuldigtenstatus im Strafverfahren etwas über seine Schuld sagt.

Was die Suspendierung ausgelöst hat

Allerdings ist durch die Suspendierung etwas anderes eingetreten: Viele, die sich nicht vorstellen konnten, dass sich der akribische Beamte und Jurist Welzel bewusst etwas zuschulden kommen ließ, dachten plötzlich: „Hoppla. Da muss wohl doch was dran sein an den Vorwürfen.“

Beantworten kann das nur ein Gericht. Das wird aber erst tätig, wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt. Davon ist inzwischen auszugehen. Die Strafverfolger können es sich kaum leisten, diese Hürde nicht mehr zu überspringen.

Von der Staatsanwaltschaft hört man noch weniger

Leider hört man von der Staatsanwaltschaft noch viel weniger als von der Bezirksregierung, auch auf Anfragen. Offenbar soll im ersten Quartal 2026, also noch vor Ostern, ein Teilkomplex der Schleuser-Affäre abgeschlossen werden. Sonderlich dringend scheint der Solinger Teil nicht behandelt zu werden.

So ist davon auszugehen, dass es vorerst weiter um das Disziplinarrecht gehen wird, weniger um die eigentlichen Tatvorwürfe im Strafverfahren. Und dass das nächste Kapitel des Wälzers „Schleuser-Affäre“ vom Oberverwaltungsgericht in Münster geschrieben wird. Auch das wird Monate dauern. Wieder einmal.

Eine gänzlich andere Entscheidung wäre eine Überraschung. Undenkbar ist rund um die Schleuser-Affäre allerdings schon lange nichts mehr.

Ihr Björn Boch, Lokalchef Solingen

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