Konsequenzen aus CSD-Anschlag: Dobrindt will Jugendstrafrecht für Gefährder verschärfen
Konsequenzen aus CSD-Anschlag Dobrindt will Jugendstrafrecht für Gefährder verschärfen
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sieht Lücken im Strafrecht für sogenannte Gefährder, die Anschläge verüben könnten.
Analyse | Berlin · Nach dem islamistischen Anschlag auf den Berliner CSD kündigt Innenminister Dobrindt härtere Gesetze an. Der Täter war mit 20 Jahren nach Jugendstrafrecht verurteilt worden – und kam trotzdem frei. Zu Dobrindts Plänen die wichtigsten Antworten.
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Welche Maßnahmen plant Innenminister Dobrindt?
Welche Umsetzungschancen haben Dobrindts Pläne?
Was sagen Strafvollzugsbedienstete zu der Debatte?
Wie reagieren andere Politiker auf die Vorschläge?
Was sagt die queere Community zu der Debatte?
Warum wollen SPD, Grüne und Linke das Grundgesetz ändern?
Nach dem islamistisch motivierten Anschlag auf den Berliner CSD hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) strafrechtliche Verschärfungen angekündigt. So will Dobrindt unter anderem das Jugendstrafrecht bei sogenannten Gefährdern verkürzen. Für sie soll bereits ab dem 19. Lebensjahr das Erwachsenenstrafrecht greifen. Bisher gilt dieses erst ab dem Alter von 21 Jahren. Der CSD-Attentäter Abdul B. war mit 20 Jahren nach dem Jugendstrafrecht verurteilt worden. Deshalb war für ihn eine sogenannte „Vorbewährung“ möglich, die ihn trotz der Verurteilung zu 22 Monaten Haft auf freien Fuß brachte.........
