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Bundestag verabschiedet Gesetz: Wachstumsbremse Tariftreue

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26.02.2026

Wachstumsbremse Tariftreue: Warum das neue Tariftreuegesetz falsch ist

Wachstumsbremse Tariftreue: Warum das neue Tariftreuegesetz falsch ist

Bundestag verabschiedet Gesetz Wachstumsbremse Tariftreue

Meinung | Berlin · Der Bundestag hat das neue Tariftreuegesetz verabschiedet. Unternehmen, die an Aufträge des Bundes kommen wollen, sollen künftig nachweisen, dass sie sich an Tarifbedingungen halten. Warum das Motiv zwar verständlich ist, das Gesetz aber dennoch falsch ist.

Diese Audioversion wurde künstlich generiert. Mehr Infos | Feedback senden

Bundesarbeitsministerin und SPD-Chefin Bärbel Bas hat das Tariftreuegesetz durchgesetzt.

Die Idee, dass nur noch solche Unternehmen Aufträge des Bundes erhalten sollen, die sich an Tarifverträge halten, ist grundsätzlich verständlich. Zumal der Bund gerade viele lukrative Aufträge zu vergeben hat, denn für Investitionen in Infrastruktur und Aufrüstung gibt er hohe – geliehene – Milliardenbeträge aus. Doch auf das Tariftreuegesetz hätte die Koalition trotzdem verzichten sollen. Denn es schafft neue Bürokratie für Unternehmen, die Aufträge buchstäblich schnell auf die Straße bringen sollen. Und das in einer Zeit, in der es vor allem um eines gehen sollte: Wirtschaftswachstum, auch durch weniger Regulierung. Nach Jahren der Konjunkturschwäche sollte die Regierung eigentlich alles unterlassen, was Wachstum bremsen könnte.

Das ist beim Tariftreuegesetz aber der Fall – auch wenn die Union für sich reklamiert, durch Nachverhandlungen Schlimmeres verhindert zu haben. Dass die Koalition selbst ahnt, das Gesetz könnte Prozesse verlangsamen, zeigt sich daran, dass sie Lieferungen ausgenommen hat. Das hilft vor allem bei der Aufrüstung, die schnell gehen muss. Lieferanten von Rüstungsgütern müssen sich um die Tariftreue nicht scheren.

Für viele andere Unternehmen wird es aber schwerer werden, an öffentliche Aufträge zu kommen. Etwa die Hälfte aller Firmen ist nicht mehr tarifgebunden, was überhaupt nicht gut ist, aber auch zeigt, dass viele unter hohen Arbeitskosten ächzen. Künftig sollen Unternehmen fundiert nachweisen, dass sie für ihre Mitarbeiter die Bedingungen erfüllen, die das Arbeitsministerium zuvor aus Tarifverträgen abgeleitet und festgelegt hat. Als nötige Unterlagen führt das Gesetz Lohn­abrechnungen, Zahlungs­be­le­ge, Arbeits­verträge und Arbeits­zeit­auf­zeich­nungen an. Das klingt nicht nur kompliziert – es wird sich auch in der Praxis als kompliziert herausstellen.

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