menu_open Columnists
We use cookies to provide some features and experiences in QOSHE

More information  .  Close

Meinungsfreiheit im Sport

15 0
03.08.2026

1. Die Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung ist in Österreich in Artikel 13 des Staatsgrundgesetzes und Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert. Jeder darf seine Meinung in Wort, Schrift oder Bild frei äußern. Dasselbe steht in Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO aus dem Jahr 1948. Das gilt genauso für alle Sportler. 

2. In Artikel 50 der Charta des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) steht aber, dass Sportlern jede „Demonstration oder politische, religiöse oder rassische Propaganda“ während der Spiele untersagt ist. Was logisch ist, denn Rassismus ist keine Meinung. Zugleich setzen Verleumdung und Verhetzung – wie Gewaltaufrufe gegen politisch Andersdenkende oder Menschen anderen Glaubens – zu Recht Grenzen, was man sagen darf.

3. Der Haken ist, dass das IOC und detto der Weltfußballverband FIFA sowie zahlreiche Sportvereinigungen am liebsten jedwede Meinungsäußerung mit Politikbezug verbieten würden. Bis zu den Olympischen Spielen 2021 in Tokio war das hochoffiziell so. Wer keine Disqualifikation riskieren wollte, hatte politisch die........

© profil