Renten-Reform: Sollten Riester-Sparer zum Altersvorsorgedepot wechseln? Das sagen Experten
Die private Altersvorsorge wird in Deutschland umfassend reformiert, wie der Deutsche Bundestag am 27. März 2026 beschlossen hat. Jetzt muss noch der Bundesrat zustimmen. Kernstück der Neuausrichtung ist das sogenannte Altersvorsorgedepot. Es knüpft an das staatlich geförderte Riester-Modell an, bietet jedoch laut Bundesfinanzministerium unter anderem höhere Renditechancen, eine vereinfachte Förderung und eine flexiblere Auszahlungsphase. Zudem soll ein staatlich organisierter Anbieter ein eigenes Standardprodukt anbieten: ein besonders einfaches Altersvorsorgedepot mit Standardeinstellungen, das nur begrenzte Kosten verursacht. Ab dem 1. Januar 2027 sollen Finanzunternehmen demnach die neuen Produkte anbieten können.
Für derzeitige Riester-Sparer stellt sich nun die Frage, wie sie mit der Reform umgehen sollen. Während es laut Bundesregierung ab Januar 2027 nicht mehr möglich sein wird, Verträge nach dem alten Riester-Modell abzuschließen, haben bestehende Riester-Verträge Bestandsschutz. Somit gibt es für Riester-Sparer verschiedene Möglichkeiten, wie sie mit dem alten Vertrag umgehen können, etwa kündigen, beibehalten, einfrieren oder umziehen. Ist für jeden ein Wechsel zum Altersvorsorgedepot von Vorteil? Was Finanz-Experten der Deutschen Rentenversicherung (DRV), der Verbraucherzentrale Bayern und des VermögensZentrums empfehlen.
Als Riester-Sparer zum Altersvorsorgedepot wechseln: Kann man sich derzeit überhaupt schon entscheiden?
Wichtig zu wissen: Das Altersvorsorgereformgesetz ist bisher noch nicht endgültig beschlossen, die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Deshalb haben derzeit mögliche Anbieter auch noch keine Altersvorsorgedepots im Sinne des Gesetzes eröffnet, informiert die Deutsche Rentenversicherung auf Anfrage unserer Redaktion. Ein Vergleich der bisherigen Riester-Verträge mit den neuen Altersvorsorgedepots sei daher nicht möglich.
Auch Merten Larisch, Referent für Altersvorsorge-, Geldanlage- und Immobilienfinanzierungsberatung der Verbraucherzentrale Bayern, weist auf Anfrage unserer Redaktion darauf hin, dass vor der Bestätigung der Reform durch den Bundesrat noch Änderungen im Gesetzesentwurf vorgenommen werden könnten. Zudem erklärt er, dass Entscheidungen von Riester-Sparern jetzt noch nicht getroffen werden können und sollten. Es sei abzuwarten, welche Produktwelt faktisch entsteht.
Dem stimmt Michael Huber vom VermögensZentrum, einer unabhängigen Finanzberatung und Vermögensverwaltung, zu. Auf unsere Anfrage hin betont er ebenfalls, dass noch viele Fragen offen sind, sowohl hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Angebote, etwa bei den Kosten, als auch in Bezug auf das geplante staatliche Standardprodukt selbst. Aber auch schon vor der Renten-Reform könne man die eigene Altersvorsorge auf den Prüfstand stellen – und auch abgesehen vom Altersvorsorgedepot passende Maßnahmen definieren und umsetzen.
Merten Larisch........
