Präsidentschaftskandidatin mit Fußfessel?
07. Juli 2026 – 22. Tamus 5786
AboAngebote PrintAbo-Service
AboAngebote PrintAbo-Service
Präsidentschaftskandidatin mit Fußfessel?
Ein Gericht hat die Gründerin des Rassemblement National wegen massiver Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt. Sich für die Nachfolge von Emmanuel Macron bewerben darf Marine Le Pen dennoch - mit einer wichtigen Einschränkung
07.07.2026 15:56 Uhr
Das Pariser Berufungsgericht hat Marine Le Pen wegen Veruntreuung von EU-Geldern zu einer dreijährigen Haftstrafe und zur Zahlung von 100.000 Euro verurteilt. Zwei Jahre der Haftstrafe setzte das Gericht zur Bewährung aus. Die verbleibenden zwölf Monate muss Le Pen zwar nicht ins Gefängnis, aber eine elektronische Fußfessel tragen. Damit bestätigten die Richter im Wesentlichen ein Urteil aus erster Instanz, auch wenn sie das Strafmaß herabsetzten. Auch weiter Parteifunktionäre wurden zur Haftstrafen verurteilt.
Auch der Verlust des passiven Wahlrechts für Le Pen wurde vom Gericht im Grundsatz bestätigt. 15 Monate lang hat die Gründerin und Fraktionsvorsitzende des rechtsradikalen Rassemblement National somit das Recht verwirkt, zu Wahlen anzutreten. Weitere 30 Monate sind zur Bewährung ausgesetzt. Die 15 Monate Wahlunfähigkeit gelten allerdings als bereits verbüßt an, sodass Le Pen zur Präsidentenwahl im kommenden Frühjahr trotz ihrer Verurteilung kandidieren könnte.
Vor der Urteilsverkündung hat die 57-Jährige ausgeschlossen, sich im Fall eines erneuten Schuldspruchs für die Nachfolge von Emmanuel Macron........
