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Strafe für Google – ein europäischer Akt der Selbstbehauptung

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21.07.2026

Es mag naiv anmuten, eine wuchtige Strafe gegen einen Handelspartner zu verhängen, von dem man in vielerlei Hinsicht vollkommen abhängig ist. Die Rekordstrafe der EU-Kommission gegen Google ist ein solcher Fall. Und dennoch blieb Brüssel am Ende kaum eine Wahl, als den sogenannten „Digital Markets Act“ (DMA) konsequent anzuwenden, um dem monopolhaften Gebaren der Google-Mutter Alphabet Grenzen aufzuzeigen.

Dreimal schon hatte die Kommission die Strafe hinausgezögert, allein aus politischer Opportunität, entweder weil man US-Präsident Donald Trump im transatlantischen Handelskonflikt milde stimmen, ihn unbedingt an der Seite der Europäer im Ukrainekrieg oder ihn im Vorfeld eines Nato-Gipfels nicht unnötig provozieren wollte. Das für sich genommen ist für eine Union, die sich als Rechtsgemeinschaft versteht, problematisch. Denn........

© Handelsblatt