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Wehrhaft bleiben!

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27.02.2026

Stand: 27.02.2026, 17:34 Uhr

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Die AfD hat nicht auf ganzer Linie gewonnen. Man kann ihr immer noch beikommen. Wenn man mit schneidender Sorgfalt gegen sie vorgeht.

Ein AfD-Verbotsverfahren wird es auf absehbare Zeit nicht geben. Das gilt nach der Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom Donnerstag umso mehr – und schon davor war die dafür benötigte politische Mehrheit nicht in Sicht. Doch was folgt daraus? Muss die AfD jetzt nur noch „politisch gestellt“ werden? Sollte die Möglichkeit eines Parteiverbots für alle Tage ausgeschlossen, die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz gar eingestellt werden, wie die Partei es fordert? Mitnichten.

Denn die Kölner Entscheidung, die Einstufung der AfD als „gesichert extremistisch“ vorerst zu untersagen, ist kein Persilschein für die Partei. Die Richter sehen durchaus den „starken Verdacht“, dass die AfD verfassungsfeindliche Bestrebungen entfaltet. Sie sehen diesen Verdacht lediglich im Rahmen des Eilverfahrens nicht gut genug belegt, um die AfD als „gesichert extremistisch“ einzustufen.

Das hat auch mit den Belegen zu tun, die das Bundesamt für Verfassungsschutz bisher eingereicht hat. Das Verfassungsschutzgutachten, auf dem die Hochstufung der AfD fußte, ist eine Sammlung öffentlicher Äußerungen von Parteifunktionären. Informationen aus Abhöraktionen oder von V-Leuten waren darin nicht enthalten. Dem Gericht hat das nicht ausgereicht. Man kann deshalb darauf gespannt sein, welche tiefergehenden „nachrichtendienstlichen Erkenntnisse“ die Verfassungsschützer:innen im Hauptsacheverfahren vortragen werden, um die Verfassungsfeindlichkeit der AfD besser zu belegen.

Denn, auch das ist zum Verständnis der Kölner Entscheidung wichtig: Es ist nur ein Zwischenstand, ein Etappensieg für die AfD. Das Gericht musste ja abwägen: Wie groß wäre der Schaden für die AfD durch eine Hochstufung, die sich am Ende als nicht rechtmäßig erweist? In der noch nicht terminierten Hauptverhandlung wird es dann richtig zur Sache gehen. Und es wird auch um die Entwicklung der AfD seit ihrer Hochstufung im Mai 2025 gehen. Das ist vor allem mit Blick auf die Nähe wichtiger Teile der Partei zu klar verfassungsfeindlichen „Remigrations“-Ideen der Identitären relevant. Es ist gut möglich, dass das Gericht am Ende bei seinem bisherigen, vorläufigen Urteil bleibt. Sicher ist das aber keineswegs, und ebenso wenig, wie das Oberverwaltungsgericht in Münster in der zweiten Instanz entscheiden wird.

Hinzu kommt: Die AfD hat sich beständig radikalisiert, ist immer offener rassistisch, islamfeindlich und demokratieverachtend aufgetreten. Das wird nur zum Schein durch taktische Mäßigungsappelle unterbrochen. Wachsamkeit des Verfassungsschutzes ist deshalb wichtiger denn je. Angesichts dieser Entwicklung sollten auch Skeptiker:innen und Gegner:innen aktueller Verbotsbestrebungen ein Parteiverbot zumindest für die Zukunft nicht grundsätzlich ausschließen. Es ist das schärfste Schwert der wehrhaften Demokratie in Deutschland. Wer es vollständig aus der Hand gibt, gibt diese Wehrhaftigkeit mutwillig preis.

Die Kölner Entscheidung mahnt allerdings zu Sorgfalt: Die Hürden, nicht nur für ein Verbotsverfahren, sondern auch für die Einstufung einer Partei als extremistisch, sind zu Recht hoch. Entsprechende Schritte müssen deshalb wohlüberlegt sein, gut vorbereitet und lückenlos begründet. Sie taugen nicht für Schnellschüsse, für politische Zeichen oder um einer Bundesinnenministerin kurz vor der Amtsübergabe an ihren Nachfolger noch ein Denkmal zu setzen. Politik


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