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Nicht zum Lachen

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12.04.2026

LAchgas-Verbot unter 18 : Nicht zum Lachen

Noch versprechen Händler „Spaß und Genuss“, die Luftballons für den Konsum liefern sie gleich mit. Gut, dass Lachgas-Verkauf an Minderjährige jetzt verboten ist.

Es ist ein Verbot mit Signalwirkung: Seit diesem Sonntag ist der Verkauf von Lachgas an Minderjährige bundesweit verboten. Verkäufer an Kiosken, wo die „Party“-Droge bisher unbeschränkt abgegeben wurde, müssen sich nun zumindest einen Altersnachweis zeigen lassen.

Noch wichtiger ist aber, dass der Verkauf der kleinen bunten Kartuschen auch im Online-Handel und an Automaten verboten wird. Das Signal bedeutet:........

© Frankfurter Allgemeine