Wenn die Kirche zum Betrieb verkommt
Caritas und Arbeitsrecht : Wenn die Kirche zum Betrieb verkommt
Die Kirchen dürfen kirchliche Werte von ihren Mitarbeitern erwarten. Doch widersprüchliches Verhalten gefährdet ihre Glaubwürdigkeit.
Es muss dabei bleiben: Die Kirchen und kirchlich gebundene Organisationen haben das Recht, von ihren Mitarbeitern zu verlangen, dass diese für kirchliche Werte eintreten. Das gilt im Übrigen in gewisser Weise für jedes Unternehmen, jedenfalls für jeden Tendenzbetrieb.
Der Arbeitnehmer gibt natürlich seine Grundrechte nicht an der Pforte ab; er ist auch frei, sich für einen Arbeitgeber zu entscheiden. Der aber kann erwarten, dass bestimmte Grundüberzeugungen........
