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Machtpolitisch verständlich, völkerrechtlich fatal

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05.01.2026

Die Vereinigten Staaten haben das Recht, sich gegen Drogenschmuggel zu wehren. Aber nicht so. Die Intervention verletzt das Gewaltverbot, die Integrität und die Souveränität Venezuelas.

Die ersten europäischen Reaktionen auf das amerikanische Eingreifen in Venezuela waren überwiegend verhalten. Man wolle erst einmal prüfen, hieß es. Vom Völkerrecht war wenig die Rede. Das mag auch daran liegen, dass der von den Amerikanern festgesetzte Machthaber Nicolas Maduro selbst nicht gerade als Hüter des Rechts und der Demokratie in Erscheinung getreten ist.

So lautete denn auch die amerikanische Begründung: Maduro sei ein Terrorist, jemand, der für den Tod zahlloser Menschen verantwortlich sei, ein internationaler Drogenboss und als Präsident nicht legitimiert. Wer will sich da, so lautet das unterschwellige Argument, in völkerrechtlichen Erwägungen verlieren.

Doch darum kann sich kein Land drücken, das sich Rechtsstaat nennt und auch die Folgen seines Handelns bedenken muss. Hier geht es um die Grundlagen der internationalen Ordnung. Die militärische Intervention der USA verstößt gegen das Gewaltverbot, verletzt die territoriale Integrität und die Souveränität Venezuelas. Die Trump-Regierung kann sich hier nicht auf Ausnahmen oder Rechtfertigungsgründe berufen.

Natürlich haben die Vereinigten Staaten ein Recht auf Selbstverteidigung. Es gilt im Falle eines bewaffneten Angriffs. Doch davon kann keine Rede sein. Damit soll nicht gesagt werden, dass der

© Frankfurter Allgemeine