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Mit Ach und Krach

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03.08.2026

Recht auf Ganztagsbetreuung : Mit Ach und Krach

Seit dem 1. August können sich Eltern von Erstklässlern darauf verlassen, dass ihr Kind auch nachmittags nach Schulschluss betreut wird. Doch vielerorts ist die Reform auf Kante genäht.

Die Schulträger können von Glück sagen, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschülern schrittweise eingeführt wird. Zunächst gilt er nur für Erstklässler. Bis 2029 kommt jährlich eine Jahrgangsstufe hinzu. Das verschafft den Kommunen etwas mehr Zeit. Hätte die Betreuungsplatzgarantie auf einen Schlag für sämtliche Grundschüler gegolten, wäre das Chaos ausgebrochen.

Viele Schulträger schaffen es nur mit Ach und Krach, genügend Plätze für den ersten Jahrgang zur Verfügung zu stellen und ausreichend qualifiziertes pädagogisches Fachpersonal aufzutreiben. Vielerorts ist........

© Frankfurter Allgemeine