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Pornofreiheit

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13.02.2026

Jugendschutz-Debakel : Pornofreiheit

Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße stellt fest, dass die Medienaufsicht Rheinland-Pfalz Netzprovider nicht anweisen darf, Seiten wie Pornhub und Youporn zu sperren. So wird der Jugendschutz unmöglich.

Mit dem deutschen Jugendmedienschutz ist es nicht weit her. Es gibt ihn im Grunde gar nicht, er entfaltet jedenfalls keine rechtliche Wirkung. Das meinte kürzlich das Verwaltungsgericht Düsseldorf, und das meint jetzt auch das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße.

Dieses hat entschieden, dass die Medienanstalt von........

© Frankfurter Allgemeine