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Es gelten verzerrte Mindestlohn-Maßstäbe

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16.06.2025

Der Mindestlohn folgt „nachlaufend der Tariflohnentwicklung“. So will es das Gesetz. Aber Recht und Wirklichkeit sind zweierlei, seit es als politisch schick gilt, die zuständige Kommission unter Druck zu setzen.

Der Mindestlohn soll zu einem angemessenen Mindestschutz für Ar­beit­nehmer beitragen, funktionierende Wettbewerbsbedingungen er­mög­li­chen und Beschäftigung........

© Frankfurter Allgemeine