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„K.-o.-Tropfen können genauso lebensgefährlich sein wie eine Schusswaffe“

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20.10.2026

! Triggerwarnung: In diesem Text geht es um sexualisierte Gewalt !

fluter.de: Seit der Reform 2016 gilt im deutschen Sexualstrafrecht das Prinzip „Nein heißt Nein“. Doch was ist, wenn Betroffene unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen?

Anja Schmidt: Grundsätzlich sind diese Fälle in Deutschland bereits strafbar. Auch ein Laie weiß, dass eine bewusstlose Person keine Einwilligung geben kann.

Warum wird trotzdem über eine Verschärfung des Strafrechts diskutiert?

Das ist eine Frage des Strafrahmens. Aktuell gilt der Einsatz betäubender Mittel zur Begehung sexueller Übergriffe als „gefährliches Mittel“, was einen Strafrahmen von 3 bis 15 Jahren nach sich zieht. Wenn der Täter hingegen eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug verwendet, liegt der Strafrahmen bei 5 bis 15 Jahren. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, betäubende Mittel wie K.-o.-Tropfen diesen gefährlichen Werkzeugen gleichzustellen. Es geht somit darum, die Mindeststrafe von 3 auf 5 Jahre anzuheben.

Halten Sie persönlich diese Gleichstellung für sinnvoll?

Absolut. Die Dosierung von betäubenden Substanzen ist oft unberechenbar. K.-o.-Mittel können genauso lebensgefährlich sein wie eine Schusswaffe.

Wenn man den Verdacht hat, betäubt und missbraucht worden zu sein: Wie sollte man am besten vorgehen?

So schnell wie möglich Beweise sichern – und zwar auf dem Wege der sogenannten „vertraulichen Spurensicherung“ durch speziell geschulte Ärzt:innen, die es in jedem Bundesland gibt. Das ist vollkommen unabhängig........

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