menu_open Columnists
We use cookies to provide some features and experiences in QOSHE

More information  .  Close

Mehr Strafrecht, mehr Sicherheit

13 0
yesterday

Immer mehr und härtere Strafgesetze bedeuten nicht immer mehr Sicherheit. Eine Kolumne von Heinrich Schmitz 

Es gibt in der Politik einen Reflex, der zuverlässiger funktioniert als der berühmte Pawlowsche Hund: Es passiert etwas Schreckliches – und schon ruft jemand nach einem schärferen Gesetz. Immer. Zuverlässig. Ausnahmslos.

Ein Mensch wird Opfer eines brutalen Verbrechens? Strafrecht verschärfen. Ein Anschlag erschüttert das Land? Strafrecht verschärfen. Jugendliche begehen schwere Straftaten? Strafrecht verschärfen. Jemand läuft mit einem Messer durch die Innenstadt? Sie ahnen es bereits: Strafrecht verschärfen.

Man könnte meinen, Deutschland verfüge über ein so labbelliges Strafgesetzbuch, das ungefähr so gefährlich ist wie ein Einkaufszettel für den Bioladen und endlich einmal mit ein paar ordentlichen Strafandrohungen aufgepeppt werden müsse.

Dabei haben wir bereits ein Strafrecht, das für so ziemlich jede denkbare Gemeinheit eine passende Vorschrift bereithält. Mord wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft, gefährliche Körperverletzung kann mit bis zu zehn Jahren geahndet werden, schwere Sexualstraftaten werden empfindlich bestraft, terroristische Vereinigungen sind strafbar und selbst der Versuch einer Straftat kann – je nach Delikt – bereits strafbar sein.

Aber das scheint den Hardlinern politisch nicht zu genügen. Denn ein neues Gesetz hat einen unschätzbaren Vorteil: Man kann es beschließen, ohne anschließend dafür sorgen zu müssen, dass es auch funktioniert.

Der schöne Schein der Verschärfung

Das ist der eigentliche Zauber der Strafrechtsverschärfung. Sie vermittelt Handlungsfähigkeit. Wenn der Innenminister nach einem Anschlag erklärt, man müsse „alle rechtsstaatlichen Mittel ausschöpfen“, klingt das entschlossen. Wenn anschließend eine Gesetzesänderung angekündigt wird, klingt es sogar nach harter Arbeit.

Nur leider beantwortet das noch nicht die entscheidende Frage:

Welches Problem soll das neue Gesetz eigentlich lösen?

Denn zwischen einem Straftatbestand im Bundesgesetzblatt und einem verhinderten Verbrechen liegen Welten. Dazwischen befinden sich Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Nachrichtendienste, Justizvollzugsanstalten, Gutachter, Sozialarbeiter und – manchmal – ein Täter, der sich schlicht nicht an das Gesetz hält.

Das dürfte für manche Sicherheitspolitiker eine geradezu empörende Erkenntnis sein: Straftäter lesen das Strafgesetzbuch nicht unbedingt vor der Tat.  Wo gibt´s denn sowas.

Der Einbrecher hält nicht mitten im Wohnzimmer inne und........

© Die Kolumnisten