Brückenbau für Fledermäuse an der B215n in Nienburg: Zwischen Irrsinn und Gesetz
Brückenbau für Fledermäuse ab B215n: Irrsinn und Gesetz
Brückenbau für Fledermäuse an der B215n in Nienburg: Zwischen Irrsinn und Gesetz
Die Planungen für die B215-Ortsumgehung laufen. Geplant ist auch eine Brücke für Fledermäuse. Dabei steht nicht einmal fest, ob es dort auch einen Bestand gibt. Das sollte genauer eruiert werden, bevor gebaut wird, kommentiert Sebastian Schwake.
Landkreis Nienburg. Der Bau der B215n schreitet voran. Endlich werden einige sagen, die durch die Umgehungsstraße irgendwann einmal weniger Verkehr vor der Haustür haben. Muss das denn wirklich sein, werden sich andere sagen, denen die Umgehungsstraße in die direkte Nachbarschaft gebaut wird.
Die Kosten, finanziert aus Steuergeldern, dürften immens sein – und der Aufwand für den Bau sicherlich groß: Laut der bisherigen Planungen soll auch eine Brücke nur für Fledermäuse gebaut werden, damit diese die Bundesstraße sicher queren können.
Welch ein Irrsinn werden einige sagen. Zumal offenbar bislang nur belegt ist, dass dort Flugrouten der Tiere nachgewiesen worden sind. Können die nicht woanders lang fliegen, werden andere sagen.
Fakt ist: Die Brücke muss laut Bundesnaturschutzgesetz gebaut werden, weil Fledermausarten vom Aussterben bedroht sind. Andersherum stellen Fledermausexperten zumindest infrage, ob die Tiere die Brücken dann auch annehmen.
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Vielleicht sollte erst einmal eruiert werden, wie viele Tiere dort sind und dort fliegen. Auch wenn das aufwendig ist. Nicht dass am Ende eine sündhaft teure Brücke gebaut wird, die von den kleinen Tieren nicht angenommen wird. Das wäre dann zwar gesetzestreu, aber Irrsinn.
