Zurück in die Zukunft der Artenvielfalt
Die europäischen Naturschutzrichtlinien verpflichten die Mitgliedstaaten, wertvolle Lebensräume und bedrohte Arten zu schützen.
Der Naturschutz in Österreich basiert wesentlich auf europäischen Vorgaben. Erst Ende Februar hat der EuGH in einem aus Österreich stammenden Verfahren diese Regeln weiter präzisiert. Auch politisch und medial ist das Thema längst präsent – man denke an die intensiven Debatten über den Umgang mit Wölfen, den Ausbau von Wind- und Wasserkraftwerken oder Projekte wie den Lobautunnel.
