Zweifelhafte Strafen für das Verwenden von Nazi-Kennzeichen : Was alles für „Deutschland erwache“ gehalten werden kann
Die Abkehr vom Nationalsozialismus findet sich natürlich auch im Strafgesetzbuch (StGB). Etwa im Paragraf 86a StGB, dem „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“.
