Die neuen Verträge mit der EU sind miserabel
Der Familiennachzug wird wesentlich ausgedehnt. Selbst die Grosseltern von EU-Bürgern dürfen kommen.
Endlich wissen wir, warum der Bundesrat uns die neuen EU-Verträge so lange nicht zeigen wollte: Er hat sich geniert, er hat sich nicht getraut, vielleicht auch geschämt, weil sie – man kann es nicht anders sagen – miserabel sind.
Das zeigte diese Woche die NZZ in einer glänzenden Analyse zur Personenfreizügigkeit auf. Unter anderem werden wir mit den neuen bilateralen Verträgen gezwungen, die Unionsbürger-Richtlinie zu übernehmen, obwohl wir gar nicht Mitglied der EU sind. Das wirkt, als müssten wir das chinesische Bürgerrecht in der Schweiz einführen, weil wir mit den Chinesen ein Freihandelsabkommen geschlossen haben.
Diese Richtlinie der EU bedeutet: Ein EU-Bürger erhält nach fünf Jahren in der Schweiz das Recht auf Daueraufenthalt, das heisst, er kann für immer bei uns bleiben – bis er gestorben ist. Ob er arbeitet oder Sozialhilfe bezieht, das ist dann nicht mehr von Belang. Er bleibt.
Nun legt der Bundesrat viel Wert auf die Feststellung, dass die Schweiz eine «gewichtige Ausnahme» ausgehandelt habe: Bis ein EU-Bürger sich für immer bei uns niederlassen darf, muss er fünf Jahre erwerbstätig gewesen sein. Bravo! Würde man gerne........
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