menu_open Columnists
We use cookies to provide some features and experiences in QOSHE

More information  .  Close

Problemhund „George Michael“: Sein Frauchen muss jetzt 1050 Euro Strafe zahlen

11 0
yesterday

Sie hat eine Stupsnase und ein kindliches Gesicht. Irina S.* sieht viel jünger aus, als sie mit ihren 29 Jahren ist. An diesem Donnerstag sitzt sie auf der Anklagebank des Amtsgerichts Tiergarten, weil ihr Hund „George Michael“ drei Menschen in Oberschöneweide gebissen hat. In einem Fall soll sie die Französische Bulldogge auf einen Polizisten gehetzt haben.

Doch war es wirklich so? Es ist ein Prozess, der ein aus den Fugen geratenes Leben offenbart, so sagt es der Richter Udo Kaussow. Andächtig lauscht Irina S. dem Dolmetscher, der neben ihr sitzt und die Worte ins Russische übersetzt. Einen Verteidiger hat die junge Frau nicht.

Irina S. wurde in Moldau geboren, sie studierte, legte zwei Diplome als Psychologin und Sozialarbeiterin ab, lebte in der Ukraine, war dort in einer Menschenrechtsorganisation tätig.

Berliner Entertainer Julian F.M. Stoeckel: „Unser Nachbar wollte das Haus abbrennen“

Mehrere Todesfälle in Tempelhofer Flüchtlingsunterkunft: Vorwürfe von Alkoholkonsum und Gewalt

Schon vor zehn Jahren hatte sie eine Französische Bulldogge übernommen, die aus einer Problemfamilie herausgenommen worden war. In den Papieren hieß der Hund nach dem Sänger George Michael. Irina S. nannte das Tier nur Jorja.

Irina S. arbeitete nach ihrer Ankunft in Deutschland ein Jahr lang als Sozialarbeiterin, half Menschen mit mentalen Problemen und war selbst psychisch krank. Seit jungen Jahren leidet sie unter Depressionen, eine Borderline-Erkrankung war diagnostiziert worden.

Gelallt, geschwankt und mit dem Hund gemeckert

Das Krankheitsbild verstärkte sich in Berlin. Die junge Frau nahm Medikamente, Drogen und trank immer mehr Alkohol. Sie arbeitete nicht mehr, lebte schließlich von Bürgergeld.

Als Putin seinen Angriffskrieg auf die Ukraine begann, floh sie nach eigenen Worten nach Berlin. Und nahm ihren einzigen Vertrauten mit – ihren Hund. Schon damals sei er aggressiv und kaum zu bändigen gewesen, erzählt sie vor Gericht.

Am 17. Dezember 2024 rief sie die Polizei, gab an, jemand habe ihr den Wohnungsschlüssel weggenommen. Die Beamten trafen im Treppenhaus eine verwirrte, abwesend wirkende Frau an und deren Hund.

Der Polizist Marvin S. fand den Schlüssel wenig später im Vorgarten. Als er ihn Irina S. übergeben wollte, sprang ihn die nicht angeleinte, schwarz-weiß gescheckte Französische Bulldogge an und biss ihn in die Hand. Der Beamte erlitt eine drei Zentimeter lange Bisswunde und musste sich im Krankenhaus behandeln lassen.

In der Nacht zum 14. April 2025 lief Irina S. schreiend durch die Straße, in der sie in Oberschöneweide wohnt. Ein Nachbar, 49 Jahre alt und Tischler, ging gegen 2.20 Uhr hinunter, um die Frau zur Ruhe zu bringen. Sie sei sehr betrunken gewesen, habe gelallt und geschwankt und „mit ihrem Hund herumgemeckert“, ihn dann auf den Hintern geschlagen, berichtet er.

Historisches Ausmaß: Brandenburgs Landwirtschaft kämpft gegen Newcastle-Krankheit

Das Tier, nach Angaben des Nachbarn „sehr kräftig gebaut“, sprang an ihm hoch und biss ihm in die Hand. Der Nachbar rief die Polizei, fuhr anschließend ins Krankenhaus, um die Verletzung behandeln zu lassen.

Als die Beamten kurz darauf bei Irina S. klingelten, um ihre Personalien aufzunehmen, soll die Frau laut Anklage ihren Hund auf einen der Beamten gehetzt haben. So war es nicht, versichert die Angeklagte vor Gericht. Ein Polizist, der als Zeuge gehört wird, bestätigt das.

Er erzählt, man habe Irina S. aufgefordert, ihren aggressiven Hund ins Schlafzimmer zu sperren. Die Frau sei der Aufforderung auch nachgekommen. Doch weil sie ihren Ausweis zeigen sollte und sich das Dokument im Schlafzimmer befand, öffnete sie die Tür wieder.

Die Französische Bulldogge sprang heraus und biss sich an der Hand des Beamten fest. „Die Angeklagte ist dazwischengegangen, hat den Hund zurückgezerrt und wieder eingesperrt“, sagt der betroffene Polizist.

Sie haben Ihr Leben nicht im Griff gehabt. Sie haben auch den Hund nicht im Griff gehabt.

Sie haben Ihr Leben nicht im Griff gehabt. Sie haben auch den Hund nicht im Griff gehabt.

Zum Zustand von Irina S. befragt, antwortet der 32-Jährige: Sie habe einen verwirrten, psychisch kranken Eindruck gemacht. Die Angeklagte erklärt, sie habe getrunken, „sehr viel getrunken“. Auch schon die Woche zuvor.

Drei Tage später wurde „Georg Michael“ abgeholt, Irina S. eine sogenannte Haltungs- und Führungsuntersagung ausgesprochen – für die Dauer von fünf Jahren. Mitte Dezember vorigen Jahres wies sich die junge Frau selbst in eine Suchtklinik ein, wurde drei Monate behandelt.

Wie es ihr ohne Hund gehe, will der Richter wissen. Sie habe sich bis heute nicht damit abgefunden, dass er nicht mehr bei ihr sei – wisse aber, dass sie ihn nie wiedersehen werde, antwortet Irina S. Auf die Frage des Richters, ob sie die Französische Bulldogge wiederhaben wolle, nickt sie und beginnt zu weinen: „Natürlich.“ Jetzt sei doch alles anders.

Irina S. bedankt sich in ihrem Schlusswort

Die Staatsanwältin rückt in ihrem Plädoyer vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung ab. Auch den Anklagepunkt des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte lässt sie fallen. Sie fordert, Irina S. wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 15 Euro zu verurteilen. Irina S. sagt in ihrem letzten Wort lediglich, dass sie sich bedanken möchte und wissen wolle, wohin das Geld gehe.

Am Mittag verkündet Udo Kaussow sein Urteil: Wegen fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen muss Irina S. eine Geldstrafe von 1050 Euro zahlen. Eine gefährliche Körperverletzung, bei der der Hund absichtlich eingesetzt worden sei, habe sich nicht bewahrheitet.

Aufgrund des Alkohol- und Medikamentenkonsums zur Tatzeit billigt der Richter der Angeklagten eine erheblich eingeschränkte Steuerungsfähigkeit zu. Für die Angeklagte spreche auch, dass Irina S. nicht vorbestraft sei und sie sich selbst einer Entziehungsbehandlung unterzogen habe.

Die Phantom-S-Bahn von Berlin: Rätsel um die S15 zum Hauptbahnhof

Vitamine, Handwerkskunst und tierisch gute Laune - unsere Fundstücke zu Ostern

Das Leben von Irina S. sei geordnet verlaufen, sagt Kaussow. Der russische Angriff auf die Ukraine sei jedoch ein Bruch gewesen, mit dem die Angeklagte anfangs noch klargekommen sei. Dann aber sei ihr Leben komplett außer Kontrolle geraten.

„Sie haben Ihr Leben nicht im Griff gehabt. Sie haben auch den Hund nicht im Griff gehabt“, erklärt der Richter. Die Angeklagte habe gewusst, dass ihr Hund Probleme gehabt habe, und sich nicht darauf eingestellt. „Sie haben keine Sicherungsmaßnahmen ergriffen.“

Der Richter sieht in dem Urteil auch eine Chance für die Angeklagte: Um die Geldstrafe abzuzahlen, habe Irina S. nun die Gelegenheit, „etwas Sinnvolles zu machen“.


© Berliner Zeitung