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Stopp für „begleitetes“ Trinken: „Solange Alkohol die Gesellschaft durchdringt, ändert das wenig“

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Ein Sekt zum Anstoßen für den Sohn oder die Tochter bei Omas Geburtstagsfeier im Restaurant, damit soll künftig Schluss sein. Der Bundesrat will über eine Initiative eine Änderung im Jugendschutzgesetz erwirken. Es erlaubt seit 1952 Jugendlichen von 14 Jahren an,

© Berliner Zeitung