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Brantner und Banaszak wollen Parteireform: Grüne Basis meutert gegen die Pläne des Bundesvorstands

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28.03.2026

In der Selbstdarstellung der Grünen gilt die Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) weiterhin als „Herzkammer der innerparteilichen Demokratie“. Doch diese Herzkammer ist derzeit bedroht. Was die Parteispitze als notwendige Modernisierung einer auf 180.000 Mitglieder angewachsenen Partei verkauft, liest sich für viele an der Basis wie eine schleichende Entmachtung.

Über 90 Basismitglieder, darunter Vertreter der Unabhängigen Grünen Linken (UGL), gehen nun mit einer scharfen Stellungnahme an die Öffentlichkeit. Ihr Vorwurf wiegt schwer. Der Bundesvorstand wolle die Basisdemokratie faktisch abschaffen und die Partei in einen hierarchischen Apparat verwandeln, der sich kaum noch von der Konkurrenz unterscheidet.

Hürdenlauf statt Mitbestimmung

Im Zentrum der Kritik steht eine geplante Urabstimmung über weitreichende Satzungsänderungen, die zwischen dem 9. und 30. Juni stattfinden soll. Geplant sind unter anderem die Einführung eines Generalsekretärs, ein Amt, das den bisherigen Posten der Politischen Geschäftsführung ersetzen soll, die Schaffung eines sogenannten Mitgliederrates sowie massive Hürden für Anträge aus der Basis.

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Besonders die Erhöhung der Quoren sorgt für Unmut. Künftig sollen Anträge nicht mehr von 50 Personen, sondern von mindestens 0,05 Prozent der Mitglieder unterstützt werden müssen. Bei der aktuellen Mitgliederzahl entspricht das etwa 90 Personen, wobei zusätzlich eine strikte Frauenquote von 50 Prozent unter den Unterstützern erfüllt sein muss.

Während die Parteizentrale die sogenannte Antragsflut, vor dem Parteitag 2021 waren es mehr als 2500 Eingaben, als Blockadeinstrument kritisiert, halten die Gegner dagegen. Die Flut sei hausgemacht, da Programmentwürfe des Vorstands häufig „inkonsistent, unvollständig und teilweise nicht auf Beschlussbasis der Partei“ erstellt worden seien, heißt es in einem der Berliner Zeitung vorliegenden Papier, in dem die Basismitglieder die Änderungsvorhaben kritisieren.

Es gab schon einen Reformversuch

Noch schwerer wiegt der geplante Entzug des Antragsrechts für Ortsverbände. Bisher konnten lokale Gruppen ihre Expertise direkt in den Bundesparteitag einspeisen. Fällt dieses Recht weg, bricht eine wesentliche Brücke zwischen der kommunalen Basis und der Bundespolitik weg. Die Kritiker sehen darin eine „Bürokratisierung und Zentralisierung“, die das ehrenamtliche Engagement entwertet. Dass derselbe Versuch bereits im Januar 2022 auf einer BDK scheiterte, nun aber über den Weg einer Urabstimmung erneut forciert wird, hinterlässt bei vielen Mitgliedern einen bitteren Nachgeschmack.

Vertrauliche Tagungen

„Unser Eindruck ist, dass das ganze Verfahren darauf angelegt ist, die basisdemokratischen Beteiligungsmöglichkeiten einzuschränken beziehungsweise abzuschaffen, zumal die Satzungskommission, die Kommission, die die Änderungen ausarbeitet, ‚vertraulich‘, also ohne Beteiligung der Basis, getagt hat“, erklärt Klemens Griesehop von der UGL der Berliner Zeitung auf Anfrage.

Besonders pikant ist die rechtliche Hürde für die Urabstimmung. Während für Satzungsänderungen auf Parteitagen eine Zweidrittelmehrheit zwingend vorgeschrieben ist, soll bei der nun anstehenden digitalen Abstimmung die einfache Mehrheit genügen. Die Kritiker sehen darin einen gezielten Umgehungstatbestand, um den Minderheitenschutz auszuhebeln.

„Ein Beschluss über die ‚Krücke‘ der Urabstimmung ohne Zweidrittelmehrheit und ohne 50 Prozent Beteiligung der Stimmberechtigten lehnen wir als unzulässig und als Satzungsverstoß ab“, heißt es in der klaren Positionierung des Papiers der Basisvertreter.

Die Aufweichung der Amt-Mandat-Trennung

Ein weiterer Streitpunkt ist die personelle Verflechtung von Partei und Parlament. Die traditionelle grüne Trennung von Amt und Mandat wird durch die Reformvorschläge weiter ausgehöhlt. Künftig sollen drei statt zwei Abgeordnete im Bundesvorstand sitzen dürfen. In der Basis wächst die Sorge vor einem „Worst Case“, in dem der gesamte Vorstand aus Mitgliedern der Regierungsfraktion besteht. Die Frage nach der internen Kontrolle drängt sich auf. Wer kritisiert die Regierungsarbeit, wenn die Parteispitze zeitgleich in der Fraktion die Disziplin wahren muss. Die Begründung des Vorstands, mehr Auswahl erhöhe die Vielfalt, wird von der Gegenseite als „unter demokratischen Gesichtspunkten nicht erschließbar“ abgetan.

Auch alternative Lösungsvorschläge der Basis scheinen in der Parteizentrale ungehört zu verhallen. Klemens Griesehop betont, dass es durchaus Wege gäbe, die Parteitage effizienter zu gestalten, ohne die Demokratie zu beschneiden. „Wir haben diverse Vorschläge zur Verbesserung des Antragsverfahrens vorgeschlagen. Der Antragsschluss könnte um eine Woche früher verlegt werden. Dann wäre ausreichend Zeit, die Verhandlungen mit den Antragskommissionen durchzuführen.“

Effizienz gegen Identität

Das Dilemma der Grünen ist offensichtlich. Die Partei ist zu groß für die informellen Strukturen der Gründungsjahre, aber zu stolz auf ihre Herkunft, um sich geräuschlos in eine Kaderpartei zu verwandeln. Für die Unterzeichner der kritischen Stellungnahme jedenfalls steht fest: „Bündnis 90/Die Grünen wurde nicht gegründet, um eine weitere Funktionärspartei zu schaffen.“

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Der Bundesvorstand der Grünen ließ eine Anfrage der Berliner Zeitung, wie er die Kritik der Basis bewertet und die Wahrung der innerparteilichen Demokratie sicherstellen will, bis Redaktionsschluss unbeantwortet. Wenn am 6. Juli die Ergebnisse der Urabstimmung präsentiert werden, wird sich zeigen, ob die Grünen ihr Alleinstellungsmerkmal der Basisdemokratie beibehalten.


© Berliner Zeitung