Das sagt das Bundesverfassungsgericht zur Meinungsfreiheit
Die Meinungsfreiheit ist im Grundgesetz unmissverständlich formuliert. Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes garantiert jedem das Recht, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten sowie sich ungehindert aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren. Der Artikel schützt zudem ausdrücklich die Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit. Eine Zensur finde nicht statt. Der Wortlaut ist klar, weit und bewusst anspruchsvoll. Zumindest auf dem Papier.
In der politischen Praxis entsteht jedoch zunehmend ein anderer Eindruck. Nicht mehr allein die Strafbarkeit einer Äußerung scheint maßgeblich zu sein, sondern ihre gesellschaftliche Akzeptanz. Meinungen, die polarisieren, provozieren oder grundlegende politische Positionen infrage stellen, geraten unter Verdacht. Der demokratische Streit droht dabei schleichend durch eine Logik der........
